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Zuständigkeit des Amtsgerichts Springe
Beim Amtsgericht Springe sind z.Z. 4 Richter/Innen, 5 Rechtspfleger/Innen, 11 Beamte/Beamtinnen bzw. Angestellte in Serviceeinheiten, 2 Gerichtsvollzieherinnen und 3 Justizwachtmeister bzw. Angestellte im Justizwachtmeisterdienst beschäftigt.
Von diesen werden folgende Sachgebiete bearbeitet:
- Betreuungs- bzw. Vormundschaftssachen
Adoptionssachen
Betreuungssachen
Pflegschaftssachen - Familiensachen
Elterliche Sorge
Ehescheidung
Ehewohnung und Hausrat
Kindschaftssachen
Umgangsregelungen
Güterrecht
Versorgungsausgleich
Unterhalt - Grundbuchsachen
Eigentumswechsel
Grundschulden und Hypotheken
Auflassungsvormerkungen
Erbbaurechte
Wohnungseigentum
Dienstbarkeiten
Erteilung von Blattabschriften - Nachlasssachen
Testamentsverwahrung und -eröffnung
Erbscheinserteilung
Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben
Testamentsvollstreckerzeugnisse - Hinterlegungssachen
Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen - Zwangsversteigerung und -verwaltung
bzgl. Gundbesitz - Zivilprozesssachen
Schadensersatzansprüche
Kaufrecht
Urkunds-, Wechsel- und Scheckprozesse
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Beweissicherungsverfahren
Vertragsstreitigkeiten
Verkehrsunfallsachen
Miete für Wohnraum - Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
- Wohnungseigentumsverfahren
Wirksamkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung - Landwirtschaftssachen
- Rechtsantragstelle
Aufnahme von Anträgen und Klagen - Beratungshilfe
Erteilung von Beratungshilfescheinen zur anwaltlichen Beratung (weiter siehe unten) - Zwangsvollstreckung
Gehaltspfändungen
Kontopfändungen
Räumungsschutz
Die aufgeführten Tätigkeiten sind beispielhaft und nicht vollständig.
Für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Hameln
für Registereintragungen das Amtsgericht Hanover und
für Mahnsachen das Amtsgericht Uelzen zuständig.
Weitere Informationen finden Sie im Landesjustizportal. Dort finden Sie unter "Gerichte und Staatsanwaltschaften" - "Welches Gericht ist örtlich zuständig" durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auch eine Angabe, welches Gericht für Ihren Wohnort örtlich zuständig ist.
Einzelheiten zur Beratungshilfe:
- Zuständig für die Bewilligung von Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/ die Antragsteller/in seinen/ ihren Wohnsitz hat.
- Der Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheins ist kostenlos.
- Der Antrag kann innerhalb der Sprechzeiten ohne vorherige Terminabsprache gestellt werden.
- Zur Antragstellung bringen Sie bitte grundsätzlich folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokument
- Kontoauszüge mindestens der letzten vier Wochen
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid des JobCenters usw.)
- Nachweise zu sämtlichen monatlichen Ausgaben (z. B. Miete, Unterhaltsleistungen, Darlehen usw.)
- Unterlagen, die den Antrag begründen bzw. die sich auf die Angelegenheit beziehen, für die Beratungshilfe beantragt werden soll.