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Datenschutzerklärung

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - der Datenschutz - leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz ist das Datenschutz-Grundrecht für öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen, wie etwa auch der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Nach § 8 a NDSG ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an den Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser ist außerdem Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Belangen des Datenschutzes: Alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich nach § 8 a Abs. 3 Satz 4 NDSG mit ihrem Begehren unmittelbar an den oder die behördlichen Datenschutzbeauftragte/n der öffentlichen Stelle wenden. Diese nehmen insoweit eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Unabhängig von der organisatorischen Einbindung sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Sie können sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden und sind von den öffentlichen Stellen bei der Aufgabenerfüllung des Datenschutzes zu unterstützen.

a) Datenschutzerklärung / Justizverwaltung und Personal

b) Datenschutzerklärung / Rechtsprechung (siehe weiter unten)

a) Amtsgericht Springe

Der Direktor

Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amtsgericht Springe im Rahmen der Justizverwaltung und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Bitte geben Sie die Informationen auch den vertretungsberechtigten Personen weiter.

1. Justizverwaltung betrifft:

Haushalt, Ausstattung und Räumlichkeiten, einschließlich Hausrecht und Gebäudesicherheit, Personal (Beamte, Richter, Beschäftigte, Referendare, Praktikanten), Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, interne Organisation, Dienstaufsicht über den Geschäftsbereich, Presse, Amtshaftung und Schadensangelegenheiten.

2. Verantwortliche Stelle ist

Der Direktor des Amtsgerichts Springe

Zum Oberntor 2, 31832 Springe

Telefon: 05041-2031-50

3. Der Datenschutzbeauftragter des Amtsgerichts Springe ist erreichbar unter:

Tel.: 05041-2031-0 oder

E-Mail: AGSPR-Datenschutzbeauftragter@justiz.niedersachsen.de

Die vertrauliche Bearbeitung Ihrer Anfragen und Eingaben ist gewährleistet.

4. Welche Daten werden verarbeitet

Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Amtsgericht im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt werden oder die das Amtsgericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten verarbeitet.

a) Das können sein:

Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und -ort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Legitimationsdaten, Kontodaten, die von Ihnen in einer Bewerbung angegebenen weiteren personenbezogenen Daten, zu Zwecken der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes Gesundheitsdaten von Beschäftigten.

b) Die zur Ausführung der Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes erforderlichen Daten werden durch einen beauftragten Dienstleister verarbeitet.

5. Zweck der Verarbeitung

Für die Abwicklung der jeweiligen Verfahren und Verwaltung, insbesondere des Schriftverkehrs und der Terminplanung, sowie zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Verwendung zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungstätigkeit, werden die personenbezogene Daten, unter Beachtung der Bestimmungen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) verarbeitet.

6. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 3 NDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c), e) und f) DS-GVO:

Soweit Sie die Daten eigenständig, etwa im Zusammenhang mit einem Antrag oder einer Bewerbung, mitgeteilt haben, haben Sie in die Verarbeitung eingewilligt, und die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung ist auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor dem 25. Mai 2018 dem Amtsgericht gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

Im Übrigen ist die Verarbeitung Ihrer Daten zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, denen das Amtsgericht unterliegt, zur Wahrnehmung derjenigen Aufgaben erforderlich, die im öffentlichen Interesse erfüllt werden, und im Rahmen der Ausübung der hoheitlichen Gewalt erforderlich.

Soweit erforderlich, werden die Daten über die eigentliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Personalentwicklung verarbeitet. Dazu werden Ihre Daten zum Teil auch automatisch ausgewertet, mit dem Ziel bestimmte Aspekte zu bewerten (Profiling). Darüber hinaus dient die Verarbeitung der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, der Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Betriebs, der Verhinderung von Straftaten, die Videoüberwachungen und Zutrittskontrollen zur Wahrung des Hausrechts und zur Gebäude- und Anlagensicherheit.

Für die Mitarbeiter des Amtsgerichts erfolgt die Zeiterfassung nach Maßgabe der bestehende Dienstvereinbarungen; gleiches gilt für die erlaubte Überwachung der Internetnutzung. Gesundheitsdaten können nur unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DS-GVO) und unterliegen einem besonderen Schutz.

7. Zugriff auf Ihre Daten

Innerhalb des Amtsgerichts können nur diejenigen Personen auf Ihre Daten zugreifen, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten verarbeiten, wenn diese das Dienstgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im Wesentlichen die Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie die auf gesetzlicher Grundlage am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts sind zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Tatsachen und Wertungen gesetzlich verpflichtet. Die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Amtsgerichts setzt eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. Beteiligung der Beschäftigtenvertretung) oder Ihre Einwilligung - etwa im Rahmen einer Bewerbung - voraus. Die von uns beauftragten Dritten sind gleichermaßen verpflichtet, das Dienstgeheimnis zu wahren und die Vorgaben der DS-GVO und der Datenschutzgesetze zu garantieren.

8. Übermittlung von Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nur, soweit Sie eingewilligt haben oder im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe.

9. Dauer der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit die Speicherung einzelner Daten nicht nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zu archivieren oder aus anderen gesetzlichen, etwa wissenschaftlichen - Gründen aufzubewahren sind oder zur Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Bearbeitung künftiger Verfahren dienen.

10. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht

  • gemäß Art. 15 DS-GVO, §§ 45, 57 BDSG Auskunft über die vom Amtsgericht Springe verarbeiteten Sie betreffenden Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 16-18 DS-GVO, §§ 45, 58 BDSG die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO),
  • gemäß Art. 20 DS-GVO die Übertragbarkeit Ihrer Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Beim Löschungsrecht ergeben sich Einschränkungen, soweit die Verarbeitung der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dient (Art. 17 Abs. 3 DS-GVO, § 51 Nds. DSG.). Im Übrigen können sich Einschränkungen der vorbezeichneten Rechte aus den im Einklang mit der DS-GVO erlassenen Verfahrensvorschriften ergeben.




b) Datenschutzerklärung / Rechtsprechung


Wie die niedersächsische Justiz
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet


Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung


Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.


Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Direktorin des Amtsgerichts Springe, Zum Oberntor 2, 31832 Springe, Telefon: 05041-2031-50, E-Mail: agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de.

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer Rechte geltend machen.


2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:


  • Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung

  • Anschrift

  • Geburtsdatum und -ort

  • Staatsangehörigkeit

  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)

  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnr. usw.)

  • Bankverbindungen

  • IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)


Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.


3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?


Wir verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung unseres Rechtsprechungsauftrags. Die Wahrnehmung dieses Auftrags umfasst auch eine Dokumentation zum Zwecke künftiger Rechtsprechung und Organisation.
Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO, § 3 BDSG sowie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.
Soweit erforderlich, werden die Daten über die eigentliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung verarbeitet.

Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.

Im Einzelnen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung von Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise


die ermittlungsrichterliche Tätigkeit,

Zwischenverfahren und Hauptverfahren,

gerichtliches Bußgeldverfahren,

Strafbefehlsverfahren,

Wiederaufnahmeverfahren,

Privatklageverfahren,

selbständiges Einziehungsverfahren,
Rechtsbehelfsverfahren,

Klageerzwingungsverfahren,

Sicherungsverfahren und

das Vollstreckungsverfahren.

Die personenbezogenen Daten werden insbesondere in den Verfahrensakten verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in

der Strafprozessordnung (StPO),

dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)

dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und

dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Ergänzend hierzu kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.

Nach Abschluss eines Erkenntnisverfahrens übermittelt das Gericht die Verfahrensakten an die Staatsanwaltschaft. Personenbezogene Daten aus Verfahren werden danach nur noch zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet, etwa

während des Strafvollzugs (Strafvollstreckungsverfahren),

zur Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung oder zur Überwachung während einer Bewährungsphase,

zur Überwachung einer angeordneten Führungsaufsicht,

zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung oder

um gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.


4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger)?


Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder, wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a i.V.m. Art. 7 DSGVO) erteilt haben.

Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:


Innerhalb der Justiz

Außerhalb der Justiz

§ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz

(Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)

§ Verfahrensbeteiligte

(Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter etc.)

§ Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden

§ Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung als Zentrale Vollstreckungsstelle

§ IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz

§ Andere Behörden:

Ø Bundesbehörden

Ø Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei)

Ø Nds. Landesarchiv

§ Öffentliche Stellen und Institutionen

(Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.)

§ Kreditinstitute/Banken

§ IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister

§ Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind



5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.


6. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung Ihrer Daten (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten die Ziffern 401 ff. der Anlage 1 der Aufbewahrungsbestimmungen (AufbewBest, AV d. MJ v. 31. Oktober 2007 - 1452/1 - 102.69, VORIS 31660, Nds. RPfl. S. 373). Die Fristen betragen - je nach Sach- und Rechtsgebiet sowie Art des Aktenbestandteils - zwischen 2 und 100 Jahren.


7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.


8. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft:

    Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.).

  • Recht auf Berichtigung:

    Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen.

  • Recht auf Löschung:

    Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

    In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, z.B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

  • Widerruf der Einwilligung:

    Haben Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Das Auskunftsrecht besteht insbesondere im Bereich der Strafrechtspflege nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.


9. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.


10. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.

Es ist Ihnen aber unbenommen, Ihre Interessen mittels Einreichung einer Klage weiter zu verfolgen.





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