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Verfahrene Situation

Unfallbeteiligter landet im Vertrauen auf sein Navi auf Feldweg


Das Vertrauen des Fahrers/Klägers aus L. führte zu einem ungewöhnlichen Unfall.

Der Fahrer eines PKW war mit seiner Familie auf dem Heimweg in den Vorharz und nutzte die Gelegenheit noch zu einem Einkauf bei EDEKA an der Osttangente. Bei der Weiterfahrt führte ihn sein Navi an der Auffahrt zu B 217 vorbei in einen parallel verlaufenden Feldweg. Das von ihm durchaus wahrgenommene „Einfahrt verboten, Anlieger frei“-Schild wurde in festem Vertrauen auf das Navi ignoriert. Erst als der Weg sich ersichtlich in einen Feldweg wandelte, kamen dem Fahrer doch Bedenken. Er beschloss, an einer kurz zuvor überquerten Kreuzung zu wenden. Er legte den Rückwärtsgang ein und fuhr los. Wie das Schicksal es wollte, fuhr im gleichen Moment auch eine Anliegerin rückwärts aus ihrer Grundstückseinfahrt. Es kam zum Zusammenstoß.

Es entstand ein Schaden von knapp 3.000 €. Diesen wollte der Kläger nun von der Unfallgegnerin und deren Versicherung zu 100% ersetzt haben.

Das Amtsgericht setzte die Haftungsquote der Fahrer auf 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Anliegerin fest. Beide Fahrer tragen eine Mitschuld an dem Unfall wegen des beiderseitigen Rückwärtsfahrens, die Anliegerin zudem wegen fehlender Umsicht beim Ausfahren von ihrem Grundstück. Dass der Kläger auf einer Straße unterwegs war, die er nicht benutzen durfte, wirkt sich nicht auf die Haftungsquote aus, da diese Vorschrift nur die Belastung der Straße verringern soll, nicht aber dem Schutz der Anlieger der Straße dient. Diese müssen den fließenden Verkehr beachten, wie auf jeder anderen Straße auch.

Das Gericht empfahl dem Kläger abschließend, sich zukünftig insbesondere von Hafenbecken fernzuhalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.08.2025

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