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Orange Day – Orange Bank

Landesweite Aktion der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Springe


Ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Das Amtsgericht Springe nimmt an einer weltweiten Aktion zum Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen teil.

Bereits seit einigen Tagen steht eine orangefarbene Bank vor dem großen Sitzungssaal des Amtsgerichts.

Am Mittwoch, den 13.12.2023, um 11.30 Uhr findet die offizielle Übergabe der Bank an das Amtsgericht Springe statt.

Alle Pressevertreter sind herzlich eingeladen hieran teilzunehmen und über die Kampagne zu berichten.


Zum Hintergrund:

Die Kampagne „Orange the World“, die vom 25.11. bis zum 10.12.2023 auf der ganzen Welt durchgeführt wird, setzt mit dem orangefarbenen Anstrahlen von Gebäuden ein sichtbares Zeichen der Solidarität mit Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Bereits im letzten Jahr wurden in Niedersachsen orangefarbene Bänke aufgestellt, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu setzen und nachhaltig auf das Problem aufmerksam zu machen.

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wird sich in diesem Jahr der Kampagne anschließen. Die Opferhelferinnen und Opferhelfer konnten landesweit über 30 niedersächsische Amts- und Landgerichte sowie Einrichtungen für diese Aktion gewinnen. Diese haben sich bereit erklärt, eine Bank in ihrem Gebäude aufzustellen. Auf der orangefarbenen Bank ist gut sichtbar ein Schild „Kein Platz für Gewalt“ sowie das Logo der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen angebracht.

Die Bänke wurden u.a. von der Justizvollzugsanstalt Hannover hergestellt und von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen finanziert. Den teilnehmenden Gerichten und Einrichtungen werden die Bänke von der Stiftung als Leihgabe zur Verfügung gestellt und von den Opferhelferinnen und Opferhelfer übergeben.

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen berät, informiert und unterstützt Opfer von Straftaten und deren Angehörige.

Über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 11 Opferhilfebüros in Niedersachsen stehen für die respektvolle Unterstützung der Opfer von Straftaten bereit.

Unabhängig von einer Anzeigenerstattung erhalten die Betroffenen Unterstützung bei den Problemen der Tatfolgen, Begleitung, z.B. bei einer Zeugenaussage vor Gericht oder finanzielle Unterstützung.

In persönlichen Gesprächen oder über die Online-Beratung wird der individuelle Bedarf geklärt. Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Die Stiftungsmitarbeiter*innen bieten auch in jedem Büro psychosoziale Prozessbegleitung an.

Mehr Informationen über die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und ihre Leistungsangebote finden Sie unter: www.opferhilfe.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2023

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