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Zwangsversteigerungstermine


Die Gutachten zu den einzelnen Verfahren können Sie zu den Sprechzeiten in den Serviceeinheiten einsehen. Die zuständigen Mitarbeiter ersehen Sie unter der Rubrik "Ansprechpartner".

Ausführlichere Hinweise auf das Versteigerungsobjekt und die Möglichkeit, das Gutachten jederzeit einzusehen und gebührenfrei herunterzuladen, finden Sie unter www.versteigerungspool.de bzw. www.immobilienpool.de. In der Übergangszeit trifft dies allerdings noch nicht für sämtliche Verfahren zu. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Die Zwangsversteigerungstermine werden im ZVG-Portal (www.zvg-portal.de) veröffentlicht.


Eine Sicherheitsleistung durch Bargeld ist nicht mehr zulässig!!!

Mit der sofortigen Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens 10% des Verkehrswertes im Termin muss gerechnet werden. Die Sicherheitsleistung kann unter anderem durch Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines Verrechnungsschecks gem. § 69 Abs. 1 ZVG, eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft gem. § 69 Abs. 2 ZVG oder rechtzeitige Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse erbracht werden.


Bei Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto-Nr. 106 023 864, BLZ 250 500 00, Norddeutsche Landesbank Hannover, IBAN DE94250500000106023864, BIC NOLADE2HXXX, ist das richtige Aktenzeichen mit vorgestelltem NZS anzugeben. Z. B.: NZS 3 K 999/04.

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Schmuckgrafik (Bild einer Zwangsversteigerung mit Auktionshammer) Bildrechte: MJ
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